Nulltarif Hörgeräte: Was können die Kassenmodelle?
Hörgeräte ohne Zuzahlung
Jedem schwerhörigen Menschen steht ein Hörgerät zu. Deshalb gewähren deutsche Krankenkassen einen Zuschuss bei der Hörgeräteversorgung von etwa 700 € für ein, bzw. ca. 1.200 € für zwei Hörgeräte. Kassenhörgeräte oder auch Hörgeräte zum Nulltarif sind Hörgeräte, die sich innerhalb dieses preislichen Rahmens bewegen. Für den Patienten entstehen abgesehen von einer Rezeptgebühr von 10 € pro Hörgerät keine weiteren Kosten.
Damit Hörgeräte von der Krankenkasse übernommen werden, müssen sie gewisse Mindestvoraussetzungen erfüllen. Das garantiert, dass auch Nulltarif Hörgeräte den Hörverlust nachweislich kompensieren und zu mehr Lebensqualität führen können. Nichts desto trotz müssen bei zuzahlungsfreien Hörgeräten Abstriche in Sachen Klang, Komfort und Optik gemacht werden.
Mindestvoraussetzung für Kassen Hörgeräte
Digitaltechnik
4 Kanäle
3 Hörprogramme
Rückkopplungs-Unterdrückung
Störschall-Unterdrückung
Hörgeräte müssen gewisse Mindeststandards erfüllen, damit sie als medizinisch notwendige Produkte von der Krankenkasse übernommen werden. Diese wurden 2013 erstmals festgelegt. Auch wenn sich der Stand der Technik heute deutlich weiter ist, sind folgende Standards nach wie vor maßgeblich, damit die Kosten eines Hörgeräts übernommen werden: Digitaltechnik, vier Frequenzkanäle (zum Anpassen des Verstärkungsgrades an die individuelle Hörkurve), 3 Hörprogramme (Um auf verschiedene Situationen vorbereitet zu sein), Rückkopplungsunterdrückung (gegen unangenehmes Pfeifen) und Störschallunterdrückung (gegen plötzliche, laute Geräusche wie Geschirrklappern).
Nachteile von Kassen Hörgeräten ohne Zuzahlung
Da Hörgeräte zum Nulltarif häufig lediglich die Mindestvoraussetzungen eines Hörgerät erfüllen, muss man einige Abstriche machen, wenn man sich für ein solches entscheidet. Zumindest verfügen heute einige Kassenhörgeräte schon über wiederaufladbare Akkus und Bluetooth Streaming. Durch die vier Kanäle kann die Verstärkung jedoch nur grob an den Hörverlust angepasst werden. Bei zuzahlungsfreien Hörgeräten hat man außerdem oft keine freie Farbauswahl und auch die Bauformen sind oft auf relativ große Hinter-dem-Ohr-Hörgeräte mit sichtbarem Schallschlauch reduziert. Verzichten muss man zudem auf viele Funktionen, die für besseren Hörkomfort führen, wie beispielsweise intelligente Geräuschunterdrückung oder automatische Richtmikrofone. Wer auf solche Dinge wert legt, für den sing Hörgeräte ab der Mittelklasse höchstwahrscheinlich besser geeignet.
Leistung der Krankenkasse bei Nulltarif Hörgeräten: maximaler Betrag versus tatsächlicher Betrag
Ebenfalls 2013 festgesetzt wurde die Höhe des Betrags, der für eine Hörgeräteversorgung geleistet wird. Laut Beschluss beträgt die maximale Erstattungshöhe für ein Hörgerät bei leichter bis mittlerer Schwerhörigkeit 784,94 € und ab einem schweren Hörverlust 841,94 €. Diese Beträge gelten für eine einseitige Versorgung. Bei zwei Hörgeräten verringert sich die Leistung pro Ohr.
Wer vor der Hörgeräteversorgung steht, sollte jedoch nicht auf diesen Maximalbetrag pochen. In der Praxis haben die Krankenkassen eigene Erstattungssummen festgelegt, die bei einem Hörgerät für leichte bis mittlere Schwerhörigkeit durchschnittlich etwa 700 € beträgt.
Ausnahmen der Krankenkassen bei übersteigenden Hörgeräte-Kosten
In manchen Fällen machen Krankenkassen Ausnahmen, sodass auch Hörgeräte, die den gedeckten Betrag übersteigen zum Nulltarif angeboten werden können. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die medizinische Notwendigkeit zu einem teureren Hörgerät besteht. Im Optimalfall kümmert man sich hier noch vor dem Hörgerätekauf um einen Antrag auf Kostenerstattung von Mehrleistungen und um Nachweise für die medizinische Begründung der Mehrleistung.
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Häufige Fragen und Antworten zum Thema Beste Hörgeräte
Jeder Hersteller hat Kassenhörgeräte zum Nulltarif im Portfolio. Welches Hörgerät für einen am besten passt, ist höchstindividuell. Daher ist es am besten, ein paar Modelle bei einem Hörakustiker probezuhören. Hersteller, die Sie nennen können, sind Oticon, Signia, Phonak, Widex, Audio Service, Starkey oder ReSound.
Jeder, der eine ärztlich bescheinigte Schwerhörigkeit hat, hat Anspruch auf ein Kassenhörgerät zum Nulltarif. Man sollte sich jedoch vor dem Hörgerätekauf bei der Krankenkasse informieren, wie viel sie zu einem Hörgerät beisteuert und sich dann eines aussuchen, das im von ihr genannten Preisrahmen liegt.
Hörgeräte-Zubehör wird in der Regel nicht von Krankenkassen übernommen. Für die meisten Hörgeräte zum Nulltarif ohne private Zuzahlung ist vieles des verfügbaren Zubehörs jedoch sowieso nicht nutzbar. Das meiste Zubehör, wie beispielsweise TV-Streamer oder externe Mikrofone, benötigt Bluetooth, um verwendet werden zu können.
Hörgeräte zum Nulltarif, die vollständig von der Krankenkasse übernommen werden, müssen Mindestvoraussetzungen erfüllen, die garantieren, sich mit ihm eine signifikante Hörverbesserung einstellt. Das heißt: Kassenhörgeräte müssen Digitaltechnik haben, mindestens 4 Kanäle, mindestens 3 Hörprogramme, Rückkopplungsunterdrückung und Störschallunterdrückung. Mittlerweile haben manche zuzahlungsfreie Hörgeräte sogar wiederaufladbare Akkus oder können vom Smartphone aus Musik oder Telefonate via Bluetooth direkt in die Ohren streamen.