Hörgeräteversicherung - Überblick
Die Frage, ob eine Hörgeräteversicherung sinnvoll ist, lässt sich leicht beantworten. Grundsätzlich ja, denn: In Deutschland zahlen nämlich viele Kunden zusätzlich zu den Zuschüssen der gesetzlichen Krankenkassen durchschnittlich ca. 800 bis 1.500 € privat pro Hörgerät zu. Bei Hörgeräten der Oberklasse oder im Premium-Bereich sogar mehr als 2.000 €. In jedem Fall eine Investition, die sich lohnt. Denn je höher die Leistungs- oder Preisklasse, umso besser die audiologische und komfortorientierte Versorgung. Es ergibt daher durchaus Sinn, diese Zuzahlungen gegen die unterschiedlichen Risiken des Alltags, vor allem gegen Verlust, Totalschaden oder Diebstahl zu versichern.
Zudem können Reparaturen im Laufe der Zeit auftreten. Die Reparaturpauschalen der gesetzlichen Krankenkassen denken zwar teilweise die Kosten. Sie werden aber meist für kleinere Reparaturen der üblichen Verschleißteile verwendet. Die Praxis zeigt: der tagtägliche Umgang führt häufig zu Schäden durch unsachgemäße Handhabung oder durch das Eindringen von Schweiß oder Feuchtigkeit.
Gegen diese Schäden können Sie sich versichern:
Material- und Konstruktionsfehler
Verschleiß, Abnutzung
Fall-/ Sturzschäden, Unfall
Unsachgemäße Handhabung
Verlust, Liegenlassen, Diebstahl
Wasser, Feuchtigkeit, Schweiß
Elektronikschäden, Kurzschluss
Hitze- oder Frostschäden
Worauf bei einer Hörgeräteversicherung geachtet werden sollte
So vielfältig der Markt für Hörgeräteversicherungen ist, so vielfältig sind auch die angebotenen Leistungen. Um die für einen selbst am besten geeignetste Hörgeräteversicherung zu finden, sollte im Vorfeld genau geprüft und verglichen werden. Wichtig ist, zum einen auf die Deckungssumme zu achten: Geringere Monatsprämien bedeuten häufig geringere Leistung im Schadenfall. Zum anderen gilt insbesondere bei Hörgeräten die Dauer des Schutzes zu beachten. Hier sollte man stets im Hinterkopf behalten, dass Krankenkassen ein Hörgerät alle 6 Jahre neu bezuschussen.
Höhe der versicherten Summe
Wie viel im Schadenfall maximal gezahlt wird, hängt von der Höhe der versicherten Summe ab. Diese beträgt den „unsubventionierten“ Brutto-Hörgerätepreis, also den Preis des Hörgeräts inkl. 7 % Mehrwertsteuer. Den Betrag finden Sie auf der Rechnung Ihres Hörakustikers. Die Zuzahlung der Krankenkasse ist hierbei unerheblich. Im Falle eines Verlusts wird demzufolge der Gesamtbetrag berücksichtigt und nicht nur der von Ihnen geleistete Privatanteil.
Der technische Fortschritt bei Hörgeräten innerhalb der letzten Jahre ist immens: Immer kleinere Bauweisen bei immer besserer Klangqualität und Funktion machen sie zunehmend attraktiver für Menschen mit Hörschwäche. Doch die eingebaute fortschrittliche Technik ist anfällig für allerhand Schäden und Defekte. Sei es durch Schweiß, Kondensationsfeuchtigkeit, Bruchschäden, durch falsche Handhabung oder Stürze – Defekte müssen fachmännisch repariert werden und insbesondere bei teuren Modellen werden die Kosten selten vollständig von der Krankenkasse getragen. Nicht selten muss pro Fall mit 800 € und mehr gerechnet werden. Gegen diese Kosten kann man sich mit einer Hörgeräteversicherung schützen. Optional ist häufig auch ein Diebstahl- und Verlustschutz integriert.
Eine zuverlässige Hörgeräteversicherung ist bereits ab 5 € bei der Wertgarantie erhältlich. Übernommen werden sämtliche Reparaturkosten zu 0 % Selbstbeteiligung. Optional kann auch ein Schutz gegen Diebstahl und Verlust für einen geringen monatlichen Aufpreis in Anspruch genommen werden.
Die Ergo Hörgeräteversicherung verlangt bei Reparaturen 30 € je Fall und bei Verlust 40 %. Bei der Wertgarantie werden Reparaturkosten zu 100 % und ohne Selbstbeteiligung übernommen. Die Erstattung bei Totalschaden erfolgt ebenfalls ohne Selbstbeteiligung und in Form einer Ersatzleistung zum Erwerb eines neuen Hörgeräts. Diese beträgt den Zeitwert, mindestens aber 150 €. Selbiges gilt im Fall des Verlusts oder Diebstahls bei Inanspruchnahme des Premium-Tarifs.
Die meisten Versicherungen gewähren einen gewissen Zeitraum nach dem Kauf des Hörgerätes, in diesem es versichert werden kann. Dieser ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich und kann den AVBs entnommen werden, die auf Nachfrage oder im Internet eingesehen werden können.
Häufig richtet sich dieser Zeitraum nach der Zeitspanne von 6 Jahren, innerhalb welcher die Krankenkasse keine Zuzahlungen leistet. Versicherungen mit flexiblem Versicherungsbeginn nach Kauf setzen die Dauer manchmal auf 3 – 4 Jahre herunter. Anbieter wie die Wertgarantie legen kein Zeitlimit bei ihrer Hörgeräteversicherung fest. Hier wird der Vertrag von Jahr zu Jahr automatisch verlängert, solange keine Kündigung vorliegt.
Viele Hörgeräte sind über die Hausratversicherung mitversichert, allerdings lediglich solange der Schaden innerhalb der eigenen vier Wände geschieht. Hier muss auf eine gesondert inkludierte Außendeckung geachtet werden, wenn man sein Hörgerät auch unterwegs geschützt wissen möchte. Nichts desto trotz werden von der Hausratversicherung lediglich Reparatur oder Ersatz bei einigen wenigen Ursachen übernommen. Darunter zählen beispielsweise Brand, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl. Wer sein Hörgerät auch bei Verschleiß, Eigenverschulden, Verlust oder Unfälle absichern möchte, für den macht eine spezielle Hörgeräteversicherung Sinn.
- Komplettschutz Basis ab 49,80 €/ Jahr
- Schutz bei Verlieren: 2,95 €/ Monat
- jährliche Zahlung oder Einmalbetrag
Reparaturen:
- 0% Eigenanteil
Verlust/ Diebstahl:
- Erstattung des Zeitwertes
- Zuschuss bei Neuversorgung
Tarif-Details
- Tarif online berechnen
- Sofortschutz - direkt online abschließbar
- nachträglich versicherbar, unabhängig vom Erwerbsjahr
- unbeschränkte Versicherungslaufzeit
- ab 53,50 €/ Jahr
- Diebstahlschutz inklusive
- jährliche Zahlung
Reparaturen:
- 30 € Eigenanteil pauschal
Verlust/ Diebstahl:
- Erstattung 40% des Eigenanteils
- ausgehend vom Neuwert bei Anschaffung
Tarif-Details
- verbindliche Angebotsanfrage online
- maximale Laufzeit 6 Jahre
- auch 2 Jahre nach Kauf nachträglich versicherbar, die Versicherungslaufzeit verkürzt sich
- ab 57,00 €/ Jahr
- Diebstahlschutz inklusive
- jährliche Zahlung oder Einmalbetrag
Reparaturen:
- 35% Eigenanteil
Verlust/ Diebstahl:
- Erstattung 35% des Eigenanteils
- ausgehend vom Zeitwert
Tarif-Details
- verbindliche Angebotsanfrage online
- maximale Laufzeit 3 oder 4 Jahre
- maximal 8 Wochen nach Kauf nachträglich versicherbar
Versicherungen im Fachhandel
AXA Hörgeräteversicherung
Die AXA brachte bereits vor einigen Jahren eine Hörgeräteversicherung auf den Markt. Sie sieht einen einmaligen Beitrag vor, der von Hörakustiker zu Hörakustiker unterschiedlich ist. Die maximale Laufzeit betrug* 4 Jahre. Bestimmte Schäden wie solche durch Schweiß waren ausgeschlossen. Der Eigenanteil betrug* 75? € bei
Reparaturen und 350 € bei Ersatz wegen Verlust und Totalschaden. Bei der AXA selbst erhält man keine Informationen und wird an den Fachhandel verwiesen.
Mannheimer Hörgeräteversicherung
Die Mannheimer hat ebenfalls ein Versicherungsprodukt, dass ausschließlich über den Fachhandel erhältlich ist. Der pauschale Eigenanteil für den Versicherten betrug* 35% des Rechnungsbetrages bei Schäden sowie 35% der Versicherungssumme bei Totalschaden. Die Laufzeit ist ebenfalls auf 4 Jahre begrenzt. Zudem verlangt sie höhere Beiträge für Kunden unter 14 und über 85 Jahre. Der einmalige Beitrag beginnt ab 62 €.
Kind Hörgeräteversicherung
Kind Hörgeräte bietet eine Versicherung im Rahmen einer Kooperation mit einem Schweizer Versicherer an. Vorher war die Generali Versicherungsanbieter. Sie war auf eine 4-jährige Laufzeit begrenzt und leistete bei Totalverlust oder -schaden, jedoch nicht bei Repraturen.
Allianz
Die Allianz bietet keine reine Hörgeräteversicherung an. Vielmehr gibt es einen Makler in Österreich, der Hörgeräte im Rahmen einer "Elektronikversicherung" versichert. Diese ist unseren Recherchen nach lediglich in Österreich erhältlich.
Sofort-Schutz für Ihre Hörgeräte ab 5,- €/ Monat
Mit der Hörgeräteversicherung der WERTGARANTIE: 0,- € Eigenanteil, 100% Schutz vor Reparaturkosten. Berechen Sie Ihren individuellen Tarif und profitieren Sie vom TÜV-geprüften Service.
Weitere Versicherungen für Hörgeräte
"Hörgeräte-Schutzbrief", "Hörgeräte-Servicepaket" oder auch "Verlustabsicherung"
Einige Hörakustiker bieten gleich oder ähnlich lautende Pakete an. Inbegriffen sind eine Reihe von Leistungen, wie zum Beispiel Batterien, auch in Form von Abonnements, ausgesuchte, kleinere oder alle Reparaturen sowie Leistungen im Falle eines Verlustes oder Diebstahl.
Hausratversicherung Hörgeräte
Hörgeräte sind oftmals nicht über Hausratversicherungen abgedeckt. Natürlich kann man im Schadenfall bei der Versicherung prüfen lassen, ob die Versicherung nicht doch einen Beitrag gewährt. In den meisten Policen jedoch sind Hörgeräte nicht explizit genannt, sondern vielmehr die Geräte konkret beschrieben, die die Versicherung abdeckt.
Hörgeräte Versicherung - Was ist wichtig?
Die Praxis zeigt ein eindeutiges Bild: häufig bieten Hörgeräteakustiker zusätzliche Garantie "frei Haus" an. Die Hörgeräte sind dann im Rahmen einer Garantie 2 Jahre sowie auch hin und wieder ein weiteres Jahr im Rahmen der Garantiebedingungen abgesichert. Das betrifft in erster Linie Schäden am Gerät.
Versicherungsdauer
Sie sollte möglichst einen Großteil der Tragedauer bestehen. Da in Deutschland gesetzlich Versicherte nach sechs Jahren erneut Anspruch auf eine Zuzahlung haben, sollte der Versicherungsdauer also idealerweile diese 6 Jahre abdecken.
Versicherungsumfang
Hier sollten entsprechend der persönlichen Lebensumstände alle möglichen Dinge abgesichert sein. Für sportlich aktive ist es daher sinnvoll, gegen Schäden durch Schweiß und Feuchtigkeit, abzusichern. Bei Haustierbesitzern kommt es nicht selten vor, dass die Vierbeiner den Hörgeräte unauffindbar verschleppen, verbuddeln oder kaputt beißen.
* laut vorliegendem Datenblatt aus dem Jahren 2011 und 2012
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